MEDIENMITTEILUNG VOM 16.12.2002

PRIVATE PENSIONSKASSEN ERRECHNEN MASSVOLLES RENTEN-SZENARIO

Angesichts steigender Lebenserwartungen müsste in der beruflichen Vorsorge der für die Berechnung der Altersrenten massgebliche Umwandlungssatz umgehend auf 7,0 Prozent gesenkt werden. Für das Jahr 2015 ist ein Wert von 6,8 Prozent plausibel, wie er vom Parlament ins Auge gefasst wird. Die von PRASA Hewitt SA und ATAG Libera AG anhand der Daten zwölf autonomer Pensionskassen errechneten Grundlagen von hoher statistischer Qualität stützen damit ein massvolles Renten-Szenario.

Zürich, 16. Dezember 2002 – Zwölf grosse autonome Pensionskassen haben unter Leitung der beiden in der Schweiz führenden Berater von Vorsorgeeinrichtungen, Prasa Hewitt SA und ATAG Libera AG, neue statistische Grundlagen „BVG 2000“ aufbereitet für die Berechnung der Altersrenten in der beruflichen Vorsorge.
„Die 2. Säule ist privatrechtlich organisiert, was auch verpflichtet. Mit den neuen Grundlagen „BVG 2000“ wollen die autonomen Kassen und ihre Berater daher ein breit abgestütztes und unentbehrliches Arbeitsinstrument zu Verfügung stellen sowie einen wissenschaftlichen Beitrag zur Festlegung des BVG-Umwandlungssatzes leisten“, begründet Daniel Thomann, Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte, Leiter Retirement & Financial Management Beratung Hewitt Europa und Verwaltungsratspräsident der PRASA Hewitt SA, den grossen Aufwand, der dafür erbracht wurde.

Über einen Zeitraum von drei Jahren (1999 – 2001) wurden Daten von insgesamt rund 560’000 Aktiven und 280’000 Rentnern erfasst, aufbereitet und ausgewertet. Damit ist sichergestellt, dass die erhaltenen Resultate statistisch signifikant sind. Zur Methode führt Ulrich Wehrli, Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV sowie Delegierter des Verwaltungsrates der ATAG Libera AG weiter aus: «BVG 2000 basiert im Unterschied zu den bestehenden Grundlagen auf Daten aus der Privatwirtschaft und erreicht dank einer ausgefeilten, mathematischen Methode eine bisher einzigartige statistische Qualität. Insbesondere wurden für die Rentenberechnung wesentliche Lebensvorgänge wie Tod, Invalidität, Heirat oder Scheidung und Kapitalbezug für die Förderung des Wohneigentums im Detail auf ihre finanzielle Auswirkungen hin ausgeleuchtet.» Die nun publizierten Ergebnisse stehen den Pensionskassenexperten, Aktuaren und Vorsorgeeinrichtungen ab sofort zur Verfügung.

Umwandlungssatz: 7,2 Prozent heute zu hoch, 6,8 Prozent plausibel im Jahr 2015
Von besonderem Interesse ist der für die Umwandlung des individuellen Altersguthabens in eine lebenslängliche Rente massgebende Umwandlungssatz. Gemäss der neuen Studie müsste dieser Satz umgehend auf 7,0 Prozent gesenkt werden. Dem geltendem Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) zufolge liegt er jedoch bei 7,2 Prozent. Der von der Arbeitsgemeinschaft BVG 2000 ermittelte Umwandlungssatz trägt der in der Beobachtungsperiode festgestellten längeren Lebenserwartung Rechnung. Erhärtet hat sich auch der Befund, dass die Invalidisierung zugenommen hat. Die von den Eidgenössischen Räten beschlossene sukzessive Herabsetzung des Umwandlungssatzes auf 6,8 Prozent bis ins Jahr 2015 erscheint gemäss „BVG 2000“ als plausibel. Nach 2015 müssen allerdings weitere Reduktionen ins Auge gefasst werden. Die neuen statistischen Grundlagen zeigen, dass ein 65-jähriger Mann im Durchschnitt noch 17,8 Jahre lebt, also fast 83 Jahre alt wird. Eine 65-jährige Frau lebt sogar weitere 21,1 Jahre. Sie kann also damit rechnen, im Durchschnitt gut 86 Jahre alt zu werden. Im Vergleich zu den bisherigen Grundlagen zeichnet sich hingegen ab, dass die Lebenserwartung von weiblichen Versicherten und von Witwen (Hinterlassenen mit Rentenanspruch) im Alter 65 praktisch gleich hoch ist. Insgesamt hat sich in allen Statistiken der positive Trend auf ein längeres Leben weiter niedergeschlagen.
Die von den zwölf Vorsorgeeinrichtungen und den Vorsorgeberatern PRASA Hewitt SA sowie ATAG Libera AG im Jahre 1997 ergriffene Initiative ist mit der Veröffentlichung der „BVG 2000“ erfolgreich abgeschlossen. Bereits sind die Arbeiten für die nächste Beobachtungsperiode im Gange. Diese Resultate werden Ende 2005 veröffentlicht werden.



Weitere Auskünfte erteilen:

Ulrich Wehrli, Dr. oec. publ., Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV, Managing Director, LCP Libera AG
Telephon 043 / 817 73 00, E-Mail: ulrich.wehrli@libera.ch

Werner Koradi, Eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte und Aktuar SAV,
Hewitt Associates SA
Telephon 01 / 298 12 11, E-Mail: werner.koradi@hewitt.com

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